Instandsetzung: VW T5 BiTDI (179PS) Motorschaden

VW T5 Motorschaden
Business VAN T5 (179PS), LP ca. 140.000 Euro

  • 116.000 km
  • Baujahr 2010
  • Ölverbrauch pro 1000km = 4 Liter
  • Motor: 2.0 BiTDI CFCA 179PS
  • Reparaturkosten inkl. Injektoren lt. Angebot VW 13.000 Euro (nach 116.000 km Fahrleistung)
  • keinerlei Kulanz bei VW zur Schadensregulierung

Die Reparatur des Motors wurde durch unsere Spezialisten kostengünstig und fachgerecht durchgeführt.

Link zur Webseite des Fahrzeuginhabers: http://vw-t5-bitdi-motorschaden.de/



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Unter Besitzern des VW Transporters T5 mit dem 2.0 BiTDI-Motor häufen sich Beschwerden über erhöhte Ölverbräuche und vorzeitige Motorschäden. Über eingeweihte Kreise hinaus ist das Problem allerdings bislang wenig bekannt. Noch muss man sagen, denn nach aktuellen Informationen von VW geht es hier weltweit bereits um 11.800 Motorschäden auf 140.000 verkaufte Fahrzeuge. Die Dunkelziffer dürfte noch höher liegen, was leicht eine Ausfallquote von fast 10 Prozent bedeuten könnte.

Die Motorschäden betreffen den Biturbo-Dieselmotor (Kennbuchstabe CFCA) mit 132kw / 180PS und kündigen sich zunächst durch einen erhöhten Ölverbrauch von mehr als einem Liter auf 1000 Kilometer an. Zu diesem Zeitpunkt ist der eigentliche Schaden jedoch bereits passiert und der Eintritt des Motortods nur noch eine Frage der Zeit.

Bei der anschließenden Obduktion ist der Übeltäter schnell ausgemacht: Es handelt sich um den Kühler der Abgasrückführung (kurz AGR-Kühler). Dieser ist aus Aluminium gefertigt und hält den Belastungen durch den heißen Abgasstrom und das darin enthaltene Kondensat auf Dauer nicht stand. Dabei werden die Kühlrippen im Inneren des Kühlers zersetzt und die entstehenden Partikel geraten in den Brennraum, wo sie wie Schmirgelpapier wirken und die Kolben, die Kolbenringe sowie die Zylinderlaufbahn angreifen (siehe Bilder rechts).

In der Folge gelangen größere Mengen Öl in den Zylinder und verbrennen dort. Es kommt zu einem Teufelskreis aus Schmierstoffmangel und erhöhtem Verschleiß, der sich nur durch eine Komplettüberholung oder einen Austausch des Motors beheben lässt.

Welche Fahrzeuge sind gefährdet?

Ob der Schaden tatsächlich eintritt oder nicht, hängt laut VW vom Einsatzprofil des Fahrzeugs ab. Als Risikofahrzeug muss jedoch jeder T5-Bulli mit 2.0 BiTDI-Motor aus dem Bauzeitraum Oktober 2009 bis September 2016 gelten. In anderen Fahrzeugen wurde betroffenen Kühler laut VW nie verbaut. Im Laufe der Bauzeit wurde der fehlerhafte AGR-Kühler mehrfach überarbeitet, die derzeit finale Version D (Teilenummer 03L 115 512 D) wird erst seit der Einstellung des T5 angeboten und erweist sich bislang als standfest.

Transporter-Besitzern, deren Fahrzeug noch keinen starken Ölverbrauch aufweist, können diese neue Kühlergeneration in der Fachwerkstatt einbauen lassen. Hat der bisher verbaute Kühler jedoch bereits Schäden am Motor angerichtet, hilft auch der Wechsel nicht mehr.

Wie geht VW mit dem Mangel um?

Die Reaktionen und das Verhalten des Herstellers kann man durchaus als undurchsichtig bezeichnen. So häufen sich im Netz Beschwerden enttäuschter Bulli-Besitzer, deren Kulanzanfragen teilweise abgelehnt werden. Einen Austausch des fehlerhaften Kühlers, beispielsweise im Rahmen eines Rückrufes, lehnt VW ebenfalls kategorisch ab und will weiterhin nur im Einzelfall prüfen, ob die Bedingungen für eine "Kulanz" gegeben sind.

Warum gibt es keinen Rückruf für diese Fahrzeuge?

Die bisherige Antwort von VW auf diese Frage ist nicht nur für die geschädigten T5-Fahrer unbefriedigend. Der Hersteller erklärte dazu bislang lediglich in einer von AutoBild veröffentlichten Mitteilung, der Schaden entstünde nur "unter gewissen Einsatzbedingungen und Fahrweisen“. Ein Austausch der fehlerhaften Kühler in allen betroffenen Fahrzeugen sei daher “nicht sinnvoll“. Die Fallzahlen zeigen jedoch, dass es sich bei den genannten Bedingungen immerhin um den Einsatzbereich fast jedes zehnten Bullis handeln muss.

Insbesondere in Anbetracht der negativen Schlagzeilen, die VW sich in den letzten Jahren eingebrockt hat, verblüfft es schon, dass der Hersteller die AGR-Kühlerproblematik wieder einfach aussitzen will. Von der Verhaltensänderung, die sich die Marke seither werbewirksam auf die Fahne schreiben möchte, ist hier nichts zu spüren. Und das obwohl gerade die VW Transporter oft von eingefleischten Fans gefahren werden, die über Mundpropaganda eigentlich die beste Werbung für den Wolfsburger Konzern machen würden.

Welche Möglichkeiten haben betroffene Kunden?

Nach Rücksprache mit unserem Netzwerkanwalt gehen wir davon aus, dass es sich bei den vorliegenden Fällen um einen bauartbedingten Mangel handelt. Für die Rechtslage hat dies gegenüber Kulanzfällen weitreichende Folgen. Denn ein Fahrzeughersteller hat die Pflicht, ein Fahrzeug zu liefern, welches über eine zu erwartende Lebensdauer mangelfrei funktioniert. Dies schließt selbstverständlich nicht ein, dass es in jedem Fahrzeug Verschleißteile gibt, sondern zielt darauf ab, dass der Kunde mit einer gewissen Lebens- und Laufleistungserwartung seines Fahrzeugs rechnen kann. Für Mittelklassefahrzeuge gehen die Gerichte dazu von einem Leitwert von 200.000 km aus. Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei den Problem-Bullis um Nutzfahrzeuge mit Dieselmotor handelt, die normalerweise zu Recht als Dauerläufer gelten, darf der Verbraucher aus unserer Sicht hier ebenfalls mindestens mit dieser Fahrstrecke rechnen, wenn nicht mit mehr.

Kann man guten Gewissens einen T5 2.0BiTDI kaufen?

Prinzipiell ja, besonders wenn der Verkäufer ein gewerblicher Händler ist. Denn dieser ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Gewährleistung auf das Fahrzeug zu geben. Stellt sich nach dem Kauf heraus, dass das Fahrzeug einen erhöhten Ölverbrauch aufweist, muss der Verkäufer daher Abhilfe schaffen oder das Fahrzeug zurücknehmen - zumindest während der ersten ein bis zwei Jahre nach dem Kauf.

Auch im Gebrauchtwagenhandel scheint sich das Thema jedoch herumzusprechen. Für den Verbraucher bedeutet dies leider auch, dass die Aussichten, einen BiTDI-Bulli für einen guten Preis in Zahlung geben zu können, deutlich schlechter werden.

Fazit

In dieser Angelegenheit ist VW ganz eindeutig am Zug. Mit einer großzügigen Kulanzregelung, der Beseitigung der bauartbedingten Mängel, oder noch besser durch einen Rückruf, hätte der Hersteller hier die Gelegenheit das Vertrauen vieler seiner Fans zurückzugewinnen. Mit der gegenwärtigen Strategie stößt der Hersteller jedoch ausgerechnet einer großen Gruppe vor den Kopf, die ihm bislang trotz Dieselskandal weiter die Treue gehalten hat.

Wer selbst von dem Problem betroffen ist, dem hilft nur Hartnäckigkeit und gegebenenfalls der Gang zum Rechtsanwalt. Finden sich ausreichend Geschädigte zusammen, besteht darüber hinaus die Möglichkeit einer Musterfeststellungsklage.

Link: VW T5 BiTDI: Dramatische Häufung von Motorschäden